Bundesländermatch beim Jugendschutz


Das Thema „Wie lange darf ich abends ausgehen?“ wird wohl in jeder Familie mit Teenagern oft und heiß diskutiert. Da hilft es auch leider wenig, dass sich nicht einmal die Regierungen der Bundesländer auf einheitliche Vorschriften einigen können. Obwohl im März 2013 erste Annäherungsversuche gemacht wurden und sich sieben Bundesländer auf wenige Kompromisse einigen konnten, gelten in Österreich immer noch neun verschiedene Jugendschutzgesetze. Die Änderungen der jeweiligen Jugendgesetze sollte man immer im Auge behalten. Schließlich gilt immer genau das Gesetz des jeweiligen Bundeslandes, in dem man sich gerade aufhält. Wer also bald ein Adventwochende in Graz verbringen möchte, sollte sich vorher noch über die seit 1. Oktober 2013 gültigen neuen Jugendschutzbestimmungen der Steiermark informieren. Verstöße von Jugendlichen und Erwachsenen werden dort nämlich gleich mit bis zu 90 Euro geahndet.

Abends ausgehen

Die Bundesländer regeln die Ausgehzeiten von Jugendlichen recht unterschiedlich. Eine Übersicht gibt’s auf www.help.gv.at.

Allgemein gilt jedoch: Der gesetzliche Rahmen heißt nicht automatisch, dass Kinder und Jugendliche diesen automatisch voll ausschöpfen dürfen. Wenn die Eltern die Zeiten kürzer bemessen, gilt immer noch die Absprache in der Familie vor dem Gesetz. Ohne Zustimmung der Eltern dürfen Teenager also nicht ohne weiteres ausgehen, auch wenn sie sich an die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes halten. Manche Bundesländer kontrollieren die Ausgehzeiten bei öffentlichen Festen und in Gaststätten sehr genau. Jugendliche sollten also immer einen offiziellen Lichtbildausweis mithaben, um das Alter nachweisen zu können.

Alkohol und Rauchen

Bei diesem Thema sind sich die Bundesländer relativ einig: An Jugendliche bis 16 Jahren darf kein Alkohol und keine Tabakwaren verkauft werden und sie dürfen beides natürlich auch nicht konsumieren. Von 16 bis 18 Jahren ist der Konsum von nicht gebranntem Alkohol, also Bier und Weingetränken, erlaubt, jedoch dürfen auch diese Getränke nicht mehr an offensichtlich alkoholisierte Jugendliche abgegeben werden. Manche Bundesländer setzen sogar jugendliche Testkäufer ein, um Gastronomiebetriebe und Trafiken bei der Einhaltung des Gesetzes zu prüfen. Detaillierte Informationen zum Jugendschutz bei Alkohol und Tabak findet ihr hier

Jugendrechte im Überblick

Das Jugendschutzgesetz regelt auch noch viele weitere Bereiche, wie das Reisen, den Auszug von Zuhause, Vertragsabschlüsse, Finanzen oder Arbeit. Alle Infos zu den Jugendrechten findet ihr hier

Einheitliches Jugendschutzgesetz gefordert

Die Bundejugendvertretung fordert schon seit langem ein Ende der undurchsichtigen Gesetzesvielfalt für Jugendliche in Österreich. Unter www.vereinheitlichen.at setzen sie sich für eine Vereinfachung der Bestimmungen ein.

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